AbZ – Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des DIBT, Berlin, regelt die Verwendbarkeit von Bauprodukten im Rahmen der harmonisierten Norm DIN EN 14041:2006-04 für die Verwendung in Aufenthaltsräumen. Dies betrifft u.a. auch alle Teppichböden und -fliesen, die nach Deutschland geliefert werden.
Mit Erteilung der Zulassung ist das Emissionsverhalten nach AgBB-Bewertungsschema geprüft und bestanden und das Produkt für die Verwendung in Aufenthaltsräumen freigegeben.
Der Nachweis erfolgt über die eigentliche Zulassung und dem dazu gehörigen Übereinstimmungszertifikat. Ohne diesen Nachweis dürfen die Produkte nicht in Deutschland vertrieben und verarbeitet werden.
Dazu müssen alle Teppichböden und -fliesen mit dem Ü-Zeichen an jeder Lieferung gekennzeichnet sein.

